![]() Auf Anraten Thompsons verfasste Vanzetti ein Gnadengesuch an den Gouverneur. Zuvor hatte er einen solchen Schritt abgelehnt. Nun sah er darin die einzige Chance, sein Leben zu retten. Das Gesuch, von den Anwälten mitgestaltet und überarbeitet, stützte sich auf das Argument, Richter Thayer wäre nachgewiesenermaßen voreingenommen gewesen. Seine Feindseligkeit gegen Sacco und Vanzetti habe den Prozess und die Entscheidungen über die Berufungsanträge geprägt. Dem Gesuch beigefügte eidesstattliche Erklärungen sollten diese Ansicht erhärten. |
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Mehrere Journalisten legten dar, dass Thayer sich ihnen gegenüber abfällig über die Verteidiger ausgelassen habe („verdammte Dummköpfe“, „langhaariger Anarchist aus dem Westen“ [Moore]) und seine ganze Haltung auszudrücken schien, dass „die Geschworenen dazu da seien, diese Männer zu verurteilen“. Der Humorist Robert Benchley berichtete in seiner eidesstattlichen Erklärung von einer zufälligen Begegnung Thayers in einem Golf Club. Dort habe Thayer einem Freund vom Druck erzählt, der von einer „Horde Salonradikaler“ auf das Gericht ausgeübt werde, und dass er, Thayer, „es ihnen zeigen und diese Kerle an den Galgen kriegen werde“ und er „gerne auch ein Dutzend von diesen Radikalen aufhängen würde“, denn kein Bolschewik könne ihn einschüchtern. |
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Zum Ärger Vanzettis weigerte sich Sacco, das Gnadengesuch zu unterzeichnen. Das Gnadengeuch wurde dem Gouverneur ohne Saccos Unterschrift am 4. Mai 1927 überstellt. |
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